Westumfahrung Halle: Autobahn A 143 wird weitergebaut
Das Bundesverwaltungsgericht hat die letzte verbleibende Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss für die Westumfahrung Halle (Saale) abgewiesen und entschieden, dass der Bau der Bundesautobahn A 143 fortgesetzt werden kann.
Das Bundesverwaltungsgericht hat die letzte verbleibende Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss für die Westumfahrung Halle (Saale) abgewiesen und entschieden, dass der Bau der Bundesautobahn A 143 fortgesetzt werden kann.
Hauptstreitpunkt war die Betroffenheit des FFH-Gebietes „Porphyrkuppen-Landschaft" nordwestlich Halle durch die Autobahn.
Dabei geht es neben der Zerschneidungswirkung der Autobahn hauptsächlich um die vom Verkehr ausgehenden Stickstoffdespositionen auf den Flächen prioritärer, h. h. europaweit besonders bedrohter Lebensraumtypen.
Das FFH-Gebiet wird mit dem Porphyrkuppen-Tunnel unterquert. Der Tunnelentwurf wurde von KREBS+KIEFER in enger Zusammenarbeit mit den Lüftungs- und den Umweltplanern erstellt.
Durch Optimierung von Lage und Länge des Tunnels sowie Einsatz einer speziellen Lüftungstechnik konnte der Nachweis erbracht werden, dass die durch das Vorhaben bedingte Zusatzbelastung mit Stickstoff unter dem Grenzwert von 0,3 kg je Hektar und Jahr liegt.
Der Fortsetzung von Planung und Bau stehen nun keine rechtlichen Hindernisse mehr im Wege.